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Hallux rigidus

Arthrose im Großzehengrundgelenk mit zunehmender Bewegungseinschränkung und Ausbildung schmerzhafter Knochenneubildungen. Im Frühstadium kann durch Einlagenversorgung mit Abrollhilfe oder gelenkerhaltenden Operationen behandelt werden, im fortgeschrittenen Stadium ist eine Versteifung des zerstörten Gelenks die einzig sinnvolle Option.
Hallux Rigidus (vor OP)
Hallux Rigidus (nach OP)
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Hammer- & Krallenzehen

Hammerzehen
Eine Beugefehlstellung im Zehenendgelenk führt zu schmerzhaften Hühneraugen im Endglied der Zehe.

Krallenzehen
Durch Verkürzung der Beugesehne kommt es zu einer Fehlstellung im Zehengelenk mit Ausbildung eines oft schmerzhaften Hühnerauges. Im Anfangsstadium kann eine Sehnenverlängerung ausreichen, im Spätstadium muss die Zehe operativ knöchern verkürzt werden.
Krallenzehe (vor OP)
Krallenzehe (nach OP)
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Fehlbildungen

Behandlung von Fehlstellung der unteren Extremitäten. Durch Achsfehlstellung der unteren Extremität (O Bein, X Bein) kann es zu einer Fehlbelastung im Knie- und Sprunggelenk und damit frühzeitiger Abnutzung kommen. Durch eine Röntgenuntersuchung der Beinachse kann die Fehlstellung festgestellt werden und eine operative Korrektur der Beinachse geplant werden.

Bei Verkürzung der unteren Extremität kann der Ausgleich durch eine operative Verlängerung erfolgen. Der Knochen wird an geeigneter Stelle operativ durchtrennt und der sich bildende Regeneratknochen (Kallus) wird dann langsam auseinandergezogen, bis der geplante Längenausgleich erreicht ist. Danach muss sich der neu gebildete Knochen konsolidieren. Als Technik kann ein interner Magnetnagel verwendet werden, der komplett im Knochen verankert ist und von außen aktiviert wird.
Alternativ kann ein Fixateur von außen am Knochen montiert und dann der Knochen langsam verlängert werden. Bei dieser Technik kann neben dem Längengewinn gleichzeitig die Achse korrigiert werden und der Patient kann sofort voll belasten. Gleichzeitig können beide Beine behandelt werden. Bei Kleinwuchs kann auch eine kosmetische Beinverlängerung erfolgen, hier bedarf es der Absprache mit der Krankenkasse für die Kostenübernahme.
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